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Dispensation vom Fremdsprachen Unterricht

Überforderung von Schüler/-innen in den Fremdsprachen führen schnell zum Ruf nach Dispensationen im betreffenden Fach. Die Fremdsprachen unterliegen den gleichen Regelungen wie die andern obligatorischen Schulfächer. Dispensationen im Fremdsprachenunterricht sind deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Dispensation von einem Fach bedeutet eine Reduktion von Entwicklungschancen. Ein späterer Wiedereinstieg ist praktisch nicht mehr möglich.

Die Dispensation in einer Fremdsprache wird im Ausnahmefall ermöglicht,

  • wenn eine Schülerin oder ein Schüler individuelle minimale Lernziele in keiner Art und Weise mehr erreichen kann und schulisch einer hohen Belastung ausgesetzt ist.
  • wenn aus einer schulpsychologische Abklärungen die Empfehlung „Dispensation“ resultiert.
  • wenn die Anzahl der zu lernenden Sprachen und die Gesamtbelastung klar überfordern.

Dispensierte Kinder bearbeiten während den betreffenden Fremdsprachenlektionen Lernstoff aus anderen Fächern.