Urlaubsgesuche
In der Regel werden folgende Gesuche bewilligt:
- Besondere Familienanlässe wie Hochzeiten, spezielle Geburtstagsfeiern, Taufen, Beerdigungen etc.
- kulturelle oder sportliche Anlässe als aktive/r
Teilnehmer/in
Keine Bewilligungen werden erteilt für:
- Ferienverlängerungen jeglicher Art
- Vereinsausflüge
- Ausstellungsbesuche
- kulturelle oder sportliche Anlässe als Zuschauer
Kompetenzen
- Urlaubsgesuche bis zu einem Tag, ausgenommen vor oder nach den Ferien, können von der Klassenlehrperson bewilligt werden.
- Längere Urlaubsgesuche müssen frühzeitig in schriftlicher Form bei der Schulleitung eingereicht werden.
Die Verantwortung zur Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern. Die notwendigen Informationen erteilt die Lehrperson.
Siehe Gesuche