Schulen Frauenfeld

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Dispensation vom Turn- und Schwimmunterricht

Der Turn- und Schwimmunterricht ist obligatorisch. Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit nicht am Schwimm- oder Turnunterricht teilnehmen, ist der Lehrperson ein schriftliches Arztzeugnis abzugeben. Die Dispensation gilt in der Regel nur für die aktive Teilnahme am Unterricht, nicht aber für den Schulbesuch.

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