Übertritt in die Sekundarschule
Aufgrund relevanter Kriterien und persönlicher Beobachtungen nimmt die Klassenlehrperson der 6. Klasse die Einstufung der Schülerinnen und Schüler in die Stammklasse G (grundlegende Ansprüche) oder E (erweiterte Ansprüche) der Sekundarschule vor. Sie wählt auch das passende Mathematik-, Englisch- und Französischniveau: g (grundlegend), m (mittel) oder e (erweitert). Anlässlich eines Übertrittsgesprächs werden die Eltern über die Einteilungsempfehlung orientiert. Es ist auch ein Übertritt in die Sekundarschule K (Kleinklasse) möglich. Falls Eltern mit der Einstufungsempfehlung nicht einverstanden sind, hat das Kind die Möglichkeit, an der koordinierten Aufnahmeprüfung des Kantons teilzunehmen. Hierbei kann es eine Prüfung zur Einteilung in die Stammklasse und/oder eine Prüfung zur Einteilung in einem oder mehreren Fächern ablegen. Die Publikation der Prüfung erfolgt in der Zeitung. In der Regel werden die Eltern auch von der Lehrperson der 6. Klasse darüber informiert.
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