Schulen Frauenfeld

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Verkehrssicherheit

Zwischen den Herbst- und Frühlingsferien ist das Tragen der Leuchtwesten für alle Kindergartenkinder und alle Schüler/-innen der 1. bis 6. Klasse obligatorisch. Die Kindergartenkinder und Erst-und Zweitklässler müssen zwischen den Frühlingsferien und Herbstferien auf dem Schulweg stets den reflektierenden Schultergürtel tragen. Im Kindergarten findet jährlich der Verkehrsunterricht durch einen Polizisten statt; in der Primarschule ist das alle zwei Jahre der Fall. Die Benützung von Velos auf dem Weg zur Schule ist unter dem Stichwort „Schulweg“ geregelt. Siehe Schulweg

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