Schulen Frauenfeld

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Sonderschulbedürftigkeit

Reichen für ein Kind alle Unterstützungsmassnahmen der öffentlichen Schule nicht, wird durch die SPL (Schulpsychologie und Logopädie) eine Abklärung durchgeführt. Wird dabei eine Sonderschulbedürftigkeit festgestellt, kann das Kind in eine andere Institution übertreten oder den Unterricht mit einer integrierten Sonderschulung (InS) in einer Regelklasse besuchen. Die Primarschulgemeinde Frauenfeld ist grundsätzlich bereit, die InS eines Kindes fallbezogen zu prüfen. Kinder mit ausgewiesener Sonderschulbedürftigkeit können integrativ in Regelklassen unterrichtet werden, wenn die Zustimmung der drei Partner Eltern, Schulbehörde und Kanton vorliegt. Ein Anrecht auf eine InS besteht nicht.

Siehe auch: Sonderschulangebote
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