Schulen Frauenfeld

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Jokertage

Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden, welche nicht bewilligungspflichtig sind. Es ist Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrperson spätestens drei Tage im Voraus über den Bezug zu informieren. Die detaillierten Angaben dazu sind im Reglement Absenzenwesen auf der Webseite der Schulen Frauenfeld www.schulen-frauenfeld.ch zu finden.

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