Elektronische Geräte
Auf dem Schulareal gilt für Kinder ein generelles Benutzungsverbot für private internettaugliche und telefonfähige Geräte (wie beispielsweise Smartphones, Tablets, Uhren, …). Beim Betreten des Areals sind solche Geräte auszuschalten und so aufzubewahren, dass sie weder akustisch noch visuell wahrgenommen werden. Begründete Ausnahmen kann die Klassenlehrperson bewilligen. Bei Regelverstössen werden die Geräte zuhanden der Schulleitung eingezogen.
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