Einteilungen
Die Einteilungen in die Schulanlagen werden von den zuständigen Schulleitern in Absprache mit den zuständigen Behördenmitgliedern gemacht. Es gilt, ausgeglichene Klassen zusammenzustellen. Die Schüler werden vornehmlich nach geografischer Lage den Quartierschulhäusern zugeteilt, wobei sich die Grenzen jedes Jahr verschieben können. Es besteht keine Wahlfreiheit der Eltern. Die Kompetenz für die Einteilung in die verschiedenen Schulhäuser und Kindergärten liegt ab-schliessend bei der Schulbehörde.
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