Schulen Frauenfeld

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Disziplinarmassnahmen

Bei Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern gelten folgende Disziplinarmassnahmen: -Ermahnung und Sanktion durch die Lehrperson -Mündliche Mahnung und Sanktion durch die Lehrperson sowie telefonische Information der Eltern -Gespräch mit der Lehrperson und der Schulleitung -Schriftlicher Verweis durch die Schulleitung -Schulausschluss für bestimmte Zeit durch die Schulleitung -Weitere Massnahmen (z.B. interner Klassenwechsel, Krisenintervention, Einbezug der Fürsorge sowie der Vormundschaft etc.) bleiben vorbehalten -Antrag durch Schulleitung an die Schulbehörde auf Versetzung in eine andere Schulanlage oder längerer Schulausschluss

Siehe auch: Volksschulgesetz
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