Schulen Frauenfeld

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Schul-ABC der Primarschule

  • A
  • Absenzen

    Kann ein Kind den Unterricht nicht besuchen, muss das der Lehrperson oder der Schulleitung frühzeitig, d.h. vor Beginn des Unterrichts, mitgeteilt werden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen von Schülerinnen und Schülern wird die Lehrperson oder die Schulleitung versuchen, die Eltern baldmöglichst zu kontaktieren. Unentschuldigte und unentschuldbare Absenzen werden geahndet und können zur Verzeigung mit Bussenfolge bei der Polizei bzw. bei der Staatsanwaltschaft führen. Der Unterricht findet in der Regel immer statt, auch wenn eine Lehrperson krank ist. Die Beschulung wird wenn immer möglich durch eine Stellvertretung sichergestellt. Weiterführende Informationen und Bedingungen können auch dem Reglement „Absenzenwesen“ auf der Webseite der Schulen Frauenfeld www.schulen-frauenfeld.ch entnommen werden.

    Reglement Absenzwesen
  • Ankunft in der Schule

    Die Kinder sollen pünktlich, aber nicht zu früh in die Schule geschickt werden. Gemäss Schulhausordnung dürfen sie sich frühestens fünfzehn Minuten vor Schulbeginn auf dem Schulhausareal einfinden.

  • Arzt- und Zahnarztbesuche

    Grundsätzlich sind Arzt- und Zahnarztbesuche ausserhalb der Schulzeit einzuplanen. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Termin der Klassenlehrperson so früh als möglich mitgeteilt werden.

  • Aufgaben
    Siehe auch: Hausaufgaben
  • Aufgabenhilfe
  • Ausserordentliche Anlässe

    An wenigen Tagen werden Schulaktivitäten ausserhalb der Unterrichtszeit durchgeführt (z.B. Examenanlässe, Besuchsmorgen, Adventsanlässe, Theateraufführungen, Sportanlässe etc.). Diese sind obligatorisch. Dispensationsgesuche sind frühzeitig einzureichen und können nur in wichtigen Ausnahmefällen bewilligt werden.

  • Ausserschulische Unterstützungsangebote

    Siehe Fachstellen

  • B
  • Behörde

    Die Schulbehörde zählt 13 Mitglieder. An den Sitzungen nehmen eine Vertretung der Lehr-personen, eine Schulleitungsvertretung sowie die Abteilungsleiter Betrieb und Finanzen mit beratender Stimme teil. Die Schulbehörde ist verantwortlich für die politisch-strategischen Aufgaben der gesamten Schulorganisation und vollzieht die Gesetze, Reglemente und Gemeindebeschlüsse. Sie legt im Rahmen der kantonalen Vorgaben das Angebot und die Organisation der Schule fest. Dazu setzt die Schulbehörde Kommissionen, Ressorts und Delegationen ein. Die Organisationsstruktur ist im Organigramm festgelegt. Die Schulbehörde entscheidet über Leitbilder, Schulprogramme und Qualitätsentwicklung sowie über deren Rahmenbedingungen. Je nach Organisationsstatuten können die operativen Führungsaufgaben an Schulleitungen delegiert werden.

  • Belästigungen (Schulweg)

    Belästigungen auf dem Schulweg Mehrmals pro Jahr werden in den Schulen Fälle gemeldet, in denen Kinder auf dem Schulweg von Unbekannten angesprochen wurden. Die Schule nimmt derartige Meldungen ernst und arbeitet mit der Kantonspolizei Thurgau zusammen. Oft häufen sich gerade zu Schuljahresbeginn solche Meldungen und sind wiederkehrend. Die Polizei geht jeder dieser Meldungen nach - nicht erst dann, wenn es zu Übergriffen gekommen ist, sondern unverzüglich. Information von Schule und Kantonspolizei Die Frauenfelder Schulen sprechen sich bei jeder Meldung mit der Kantonspolizei Thurgau ab und koordinieren die Information. Es wird von Fall zu Fall entschieden, ob und in welchem Umfang die Information in den Schulhäusern an die Erziehungsberechtigten weitergegeben wird. In der Regel wird von einer flächendeckenden Information in allen Schulhäusern abgesehen. Die Wirkung ginge verloren, wenn mehrmals pro Jahr eine Information dieser Art abgegeben würde. Wesentlicher ist es, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, sich auf dem Schulweg richtig zu verhalten. Vorgehensweise und Verhaltensregeln Es ist wichtig, die Kinder nicht zu verängstigen, sondern sie auf die beschriebenen Situationen gut vorzubereiten. In der Schule wird das Vorgehen daher regelmässig thematisiert. Eltern und Erziehungsberechtigte können die Verhaltensregeln mit Ihren Kindern ebenfalls besprechen: - Kinder sollten mindestens in Zweiergruppen laufen - Nie von einer fremden Person etwas annehmen - Aussagen von fremden Personen keinen Glauben schenken - Sich aus einer solchen Situation rasch entfernen - Nie in ein fremdes Auto steigen oder mit einer fremden Person mitgehen Bitte melden Sie Vorkommnisse bei der Kantonspolizei und der Schulleitung. Auf der Homepage der Kantonspolizei Thurgau finden Sie weitere Informationen zu den Verhaltensregeln.

  • Beschädigung fremden Eigentums

    Beschädigen Kinder fremdes Eigentum oder verletzen sie eine Mitschülerin oder einen Mitschüler, können die Eltern für den entstandenen Schaden oder die finanziellen Folgen einer Körperverletzung haftbar gemacht werden. Die Schule empfiehlt den Eltern dafür den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Siehe Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Schüler

  • Besuchsnachmittag

    In der Regel findet am Freitagnachmittag in der Kalenderwoche 24 der Besuchsnachmittag statt. Hier haben alle zukünftigen Kindergärtler und Erstklässler die Möglichkeit, ihre neuen Lehrpersonen, den Kindergarten oder das Schulhaus mit ihrem zukünftigen Schulzimmer kennenzulernen. Für die zukünftigen Kindergärtler findet dieser Anlass von 14.15 Uhr bis 15.15 Uhr statt, für die zukünftigen Erstklässler von 13.45 Uhr bis 15.15 Uhr.

  • Bibliothek

    Die Klassen besuchen regelmässig die schulhausinterne Bibliothek. Die Ausleihe von Büchern ist für die Kinder kostenlos. Defekte oder verlorene Bücher sind zu bezahlen.

  • Blockzeiten im Kindergarten

    Die Blockzeiten im Kindergarten dauern für alle Kinder von 08.00 bis 11.30 Uhr. Von 08.00 bis 08.30 Uhr ist individuelle Förder- und Spielzeit. Die Eltern können ihr Kind während der Dauer der Förder- und Spielzeit zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt in den Kindergarten schicken. Um 08.30 Uhr beginnt der Kindergartenunterricht für alle Kinder. Dazu haben die Kinder im ersten Jahr einen Nachmittag von 13.45 bis 15.00 Uhr Unterricht, im zweiten Jahr zwei Nachmittage von 13.45 bis 15.15 Uhr. Am Mittwochnachmittag findet kein Unterricht statt. Siehe Stundenpläne, Unterrichtszeiten

  • Blockzeiten in der Schule

    Die Blockzeiten in der Schule dauern für alle Kinder von 7:50 bis 11:45 Uhr. Während der Dauer des pädagogischen Bandes von 7:50 bis 8:17 Uhr sind alle Kinder bei ihrer Klassenlehrperson; in dieser Zeit findet also keine Unterricht bei Speziallehrpersonen statt. Die Nachmittagslektionen finden von 13:45 bis 15:15 Uhr statt und sind dem Stundenplan der jeweiligen Lehrperson zu entnehmen. Am Mittwochnachmittag findet kein Unterricht statt.

    Siehe auch: Stundenpläne, Unterrichtszeiten
  • Bus

    Siehe Bus

  • C
  • Computer

    Siehe Internet und ICT

  • D
  • DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

    Bereits im Kindergarten werden die Deutschkenntnisse der einzelnen Kinder erfasst. Solche mit keinen oder ungenügenden Deutschkenntnissen erhalten, nach Information der Eltern, regelmässigen Deutschunterricht. Dieser findet grundsätzlich in Gruppen statt. Nach Bedarf wird er in der Primarschule weitergeführt, jedoch längstens bis Mitte der 3. Klasse. Siehe Förderkonzept, Fachstellen

  • Dispensation vom Turn- und Schwimmunterricht

    Der Turn- und Schwimmunterricht ist obligatorisch. Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit nicht am Schwimm- oder Turnunterricht teilnehmen, ist der Lehrperson ein schriftliches Arztzeugnis abzugeben. Die Dispensation gilt in der Regel nur für die aktive Teilnahme am Unterricht, nicht aber für den Schulbesuch.

  • Disziplinarmassnahmen

    Bei Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern gelten folgende Disziplinarmassnahmen: -Ermahnung und Sanktion durch die Lehrperson -Mündliche Mahnung und Sanktion durch die Lehrperson sowie telefonische Information der Eltern -Gespräch mit der Lehrperson und der Schulleitung -Schriftlicher Verweis durch die Schulleitung -Schulausschluss für bestimmte Zeit durch die Schulleitung -Weitere Massnahmen (z.B. interner Klassenwechsel, Krisenintervention, Einbezug der Fürsorge sowie der Vormundschaft etc.) bleiben vorbehalten -Antrag durch Schulleitung an die Schulbehörde auf Versetzung in eine andere Schulanlage oder längerer Schulausschluss

    Siehe auch: Volksschulgesetz
  • Dolmetscherdienst

    Eltern, welche die deutsche Sprache nicht oder zu wenig verstehen, erhalten für Elterngespräche einen Dolmetscher. Dieser wird grundsätzlich durch die Schule organisiert und ist für die Eltern kostenlos. Die Eltern können auch selbst einen Dolmetscher organisieren, sind dann aber für seine Bezahlung selbst verantwortlich.

  • E
  • Einschulungsjahr (EJ)

    Kinder, die aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung für das Erlernen der Grundlagenfertigkeiten in der 1. und 2. Klasse mehr Zeit als vorgesehen benötigen, erhalten mit dem Einschulungsjahr die Chance, die Lernziele ohne permanenten Druck gleichwohl zu erreichen. Die Kinder sind in Regelklassen integriert und verweilen drei Jahre bei der gleichen Lehrperson in der 1./2. Klasse. 

    Siehe auch: Förderkonzept
  • Einteilungen

    Die Einteilungen in die Schulanlagen werden von den zuständigen Schulleitern in Absprache mit den zuständigen Behördenmitgliedern gemacht. Es gilt, ausgeglichene Klassen zusammenzustellen. Die Schüler werden vornehmlich nach geografischer Lage den Quartierschulhäusern zugeteilt, wobei sich die Grenzen jedes Jahr verschieben können. Es besteht keine Wahlfreiheit der Eltern. Die Kompetenz für die Einteilung in die verschiedenen Schulhäuser und Kindergärten liegt ab-schliessend bei der Schulbehörde.

  • Elektronische Geräte

    In allen Schulanlagen gilt ein generelles Benutzungsverbot für elektronische Geräte wie Handys, MP3-Player, Gameboys usw. Beim Betreten des Schulhausareals sind solche Geräte auszuschalten und im Schulthek aufzubewahren. Begründete Ausnahmen kann die Klassenlehrperson bewilligen. Bei Regelverstössen werden die Geräte zuhanden der Schulleitung eingezogen. Die Rückgabe dieser Geräte erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten. Besteht der Verdacht auf unerlaubtes Bildmaterial, kann das Gerät zur Überprüfung der Polizei übergeben werden.

  • F
  • Fachstellen (ausserschulisch)

    Fachstelle für Integration Frauenfeld, Haus Sapone, Zürcherstr. 86, Frauenfeld,
    052 724 70 30 Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen, Rheinstr. 8, Frauenfeld, 052 720 39 90 Opferhilfe Benefo-Stiftung, Zürcherstrasse 149, Frauenfeld, 052 723 48 20 Kantonspolizei Thurgau 052 728 28 28 oder Notruf 117 Prävita Fachstelle sexuelle Gewalt, Zürcherstr. 191, Frauenfeld, 052 721 00 73 Schulsozialarbeit PSGF, Algisserstrasse 20, Frauenfeld, 052 721 74 55 JUGA Jugendanwaltschaft des Kantons Thurgau, Kasernenplatz 4, Frauenfeld,
    052 724 22 10 KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Schützenstr. 15, Weinfelden,
    071 686 47 00 KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Schönenhofstrasse 19, 8502 Frauenfeld, 058 345 73 00 Berufsbeistandschaft, Rheinstrasse 8, Frauenfeld, 052 724 54 20 Klinik für Kinder und Jugendliche, Kantonsspital, Scherzingen, 071 686 41 41 Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Littenheid, 071 929 60 60 SPL, Schulpsychologie und Logopädie, Grabenstrasse 11, Frauenfeld, 052 724 22 76 Sozialdienst Frauenfeld, Rheinstrasse 6, Frauenfeld, 052 724 53 11 Fachstelle Perspektive TG, Oberstadtstrasse 6, Frauenfeld, 052 725 02 02 Blaues Kreuz TG, Kinder- und Jugendwerk, Freiestrasse 4, Weinfelden, 071 622 40 46

  • Ferien

    Die Ferien werden frühzeitig bekannt gegeben und sind verbindlich. Es werden keine Dis-pensationen für vorzeitige Abreise oder spätere Heimkehr bewilligt.

    Ferienplan
  • Ferienpass

    Der Verein Ferienpass bietet zusammen mit anderen Vereinen und Organisationen in den beiden Herbstferienwochen ein abwechslungsreiches und interessantes Freizeitangebot für Schulkinder an. Die Anmeldungsunterlagen für die teilnahmeberechtigten Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassen werden von den Klassenlehrpersonen abgegeben. Die Informationen zum Ferienpass sind online abrufbar.

  • Fördergruppe

    Im Rahmen des Förderkonzepts haben die Schulanlagen die Möglichkeit, eine Fördergruppe einzurichten. Dabei handelt es sich um eine separative Förderung für Kinder mit Lern- und/oder Verhaltensauffälligkeiten, deren Verbleib in der Regelklasse die Arbeitsfähigkeit der Klasse/Lehrperson stark beeinträchtigt oder deren Lernfähigkeit durch die Klassendynamik behindert wird. In der Fördergruppe können auch Kinder mit besonderen Begabungen gefördert werden. Sie ermöglicht das Lernen und Arbeiten in einer kleineren Gruppe und hat die Wiedereingliederung in die Regelklasse zum Ziel.

  • Förderkonzept

    Das Förderkonzept beschreibt die pädagogische Grundhaltung zur Förderung aller Kinder und die Angebote zur Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Die Schulanlagen stellen unterschiedliche, auf das Quartierschulhaus abgestimmte Unterstützungsangebote für Kinder mit Schulschwierigkeiten oder besonderen Begabungen bereit. Welche Kinder Anspruch auf welche Unterstützungsmassnahme haben, entscheidet im Normalfall die Lehrperson in Absprache mit den Fachpersonen. Zeigt sich, dass ein Kind regelmässige Unterstützung benötigt, werden die Eltern informiert. Einführungsklasse für Fremdsprachige, Einschulungsjahr, Deutsch als Zweitsprache, Logopädie, Psychomotorik, Stütz- und Förderunterricht, schulische Heilpädagogik, Schulsozialarbeit, Unterrichtsassistenz

  • Foto-, Film- und Tonaufnahmen (Einverständniserklärung)

    Das Thema Datenschutz und Datensicherheit ist für unsere Schule aufgrund der vielfältigen sensiblen Daten sehr wichtig. Gleichzeitig möchten wir die uns zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten im Sinne einer transparenten, effizienten und leistungsfähigen Schule nutzen.
    An der Primarschulgemeinde Frauenfeld werden bei speziellen Anlässen und Gelegenheiten Fotos von Schülerinnen und Schülern gemacht. Diese dienen der internen Dokumentation des Schulalltags, zu Erinnerungszwecken (Klassenfoto) und für die Öffentlichkeitsarbeit. Dabei achten wir auf die Datenschutzverordnung, wonach nicht auf persönliche Daten wie Name, Adresse, etc. geschlossen werden kann. Mit der zu unterschreibenden Erklärung zeigen sich die Erziehungsberechtigten einverstanden damit.

  • Freie Tage

    Traditionsgemäss ist der erste Montag im Dezember unterrichtsfrei (Weiterbildung der Lehrpersonen und Jahrmarkt). Allfällige weitere Unterrichtsausfälle werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt. Siehe Religiöse Feiertage

  • Fremdsprachen

    Mit Beginn der dritten Klasse besuchen die Kinder den Englischunterricht. Der Französischunterricht beginnt in der fünften Klasse.

  • Fremdsprachenunterricht (HSK > Heimatliche Sprache und Kultur)

    Der HSK-Unterricht (Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur) wird vom Kanton unterstützt und in verschiedenen Schulanlagen in Frauenfeld angeboten. Er ist wichtig, da der Erwerb der deutschen Sprache eng mit dem Wortschatz in der Muttersprache verbunden ist.

  • Fundgegenstände

    Fundgegenstände werden den Lehrpersonen oder dem Hauswart abgegeben. Ansprechperson ist der jeweilige Hauswart.

  • G
  • Gespräche

    Die Lehrpersonen unterstützen, fördern und begleiten die Kinder während ihrer Primar-schulzeit. Gespräche mit den Erziehungsberechtigten helfen ihnen dabei. Jährlich wird ein Standortgespräch durchgeführt. Das Kind nimmt ab der 1. Klasse daran teil. Weitere Gespräche können mit der Lehrperson vereinbart werden. Grundsätzlich gilt, dass die Lehrperson die erste Ansprechperson für die Eltern ist. Sollten Schwierigkeiten auftauchen, ist auch eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung möglich.

  • Gesuche

    Gesuche sind in schriftlicher Form frühzeitig und begründet an die Schulleitung zu stellen. Ferienbedingte Dispensationsgesuche werden grundsätzlich nicht bewilligt. Siehe Urlaubsgesuche

  • Gewalt

    Zweifellos ist es auch im Interesse der Eltern, dass die Schule gewaltfrei ist und die Kinder sich und den Erwachsenen mit Respekt und Anstand begegnen. Konflikte können auch ohne Fäuste gelöst werden. Mit ihrer Unterstützung leisten die Eltern einen wichtigen Beitrag.

  • H
  • Hausaufgaben

    Grundsätzlich sollten Kinder die Hausaufgaben allein lösen können. Die Lehrpersonen erwarten, dass die Eltern die Aufgaben regelmässig überprüfen. Wenn ein Kind die Hausaufgaben mehrheitlich nicht alleine lösen kann, sollten die Eltern Kontakt mit der Lehrperson aufnehmen. Siehe Hausaufgabenbetreuung Zur Dauer der Hausaufgaben bestehen im Thurgau keine gesetzlichen Grundlagen oder Vorgaben. Eine inoffizielle Richtlinie lautet, dass die Dauer pro Tag ca. zehn Minuten in der 1. bis zu ca. 60 Minuten in der 6. Klasse betragen soll.

  • Hausaufgabenbetreuung

    In allen Schulhäusern wird eine Aufgabenhilfe angeboten. Sie findet jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag im Anschluss an den Unterricht statt und kann von den Kindern nach Bedarf genutzt werden. Die Kosten betragen pauschal CHF 100.- pro Semester und Kind. Das Anmeldeformular wird am Besuchsnachmittag abgegeben, kann von der Lehrperson angefordert oder auf der Schulhomepage heruntergeladen werden. (-> Homepage)

  • Hausaufgabenbetreuung

    Siehe Aufgabenhilfe

  • Horte

    In Frauenfeld gibt es ein Angebot von verschiedenen Tageshorten. Die Schulanlagen Huben, Langdorf und Oberwiesen verfügen über ein Tagesschulangebot.

    Siehe auch: Kinderbetreuung, TAF (Tagesschulangebote Frauenfeld)
    Kindertagesstätten / Horte / Tagesfamilien
  • Hospitation

    Die Lehrperson besucht im Rahmen der individuellen Weiterbildung den Unterricht einer anderen Lehrperson. Eine Stellvertretung übernimmt während dieser Zeit die Klasse. Siehe Vikariate

  • I
  • Informationen

    Die Verantwortlichen der Schule stellen zahlreiche Informationen auf die Homepage www.schulen-frauenfeld.ch. Daneben informieren sie laufend über aktuelle Ereignisse oder Abstimmungsbotschaften. Klasseninterne oder schulanlagenspezifische Informationen erhalten die Eltern jeweils über die Lehrpersonen oder die Schulleitung. Familiäre Veränderungen haben in der Regel auch einen Einfluss auf das Verhalten des Kindes. Die Klassenlehrperson sollte darüber informiert werden, damit sie entsprechend Rücksicht nehmen kann.

  • Integrationsklasse für Fremdsprachige

    Aus einem fremden Sprachraum neu zugezogene Schülerinnen und Schüler im Primar- oder Sekundarschulalter werden in der Integrationsklasse für Fremdsprachige in die deutsche Sprache eingeführt und auf das hiesige Schulsystem vorbereitet. Ziel ist, das Kind so bald als möglich in die Regelklasse in seinem Quartierschulhaus integrieren zu können. Siehe Förderkonzept

  • Internet und ICT

    Das Modul Medien und Informatik wurde in den Lehrplan Volksschule Thurgau aufgenommen. Die Primarschulgemeinde Frauenfeld setzt die ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien) bewusst im Unterricht ein. Den Schülerinnen und Schülern stehen iPads zur Verfügung, die sie während der Unterrichtszeit nutzen können. Untersagt ist ihnen das Aufsuchen, Herunterladen oder Ausdrucken von: Internetseiten mit pornografischem, sexistischem, Menschen erniedrigenden, Gewalt darstellenden, Gewalt verherrlichenden oder zu Gewalt aufrufendem Inhalt, sowie Internetseiten mit rechtsradikalen, menschenfeindlichen, diskriminierenden und ähnlichen Inhalten.

  • J
  • Jahresplanung

    Zum Schuljahresbeginn erhalten die Eltern eine Jahresplanung der jeweiligen Schulanlage. Darin sind Schulausfälle, gemeinsame Anlässe sowie Anlässe ausserhalb der Unterrichtszeit aufgeführt. Anlässe ausserhalb der Unterrichtszeit können von der Behörde als obligatorisch erklärt werden. Siehe Ausserordentliche Anlässe

  • Jokertage

    Pro Schuljahr können zwei Jokertage bezogen werden, welche nicht bewilligungspflichtig sind. Es ist Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrperson spätestens drei Tage im Voraus über den Bezug zu informieren. Die detaillierten Angaben dazu sind im Reglement Absenzenwesen auf der Webseite der Schulen Frauenfeld www.schulen-frauenfeld.ch zu finden.

    Reglement Absenzwesen
  • K
  • Kinderbetreuung (Kinderhort, KITA’s)

    In der ganzen Stadt gibt es verschiedene familienergänzende Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

    Siehe auch: TAF (Tagesschulangebot Frauenfeld), Horte
  • Kindergarten

    In der Regel werden Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr erreicht haben, auf Beginn des neuen Schuljahres kindergartenpflichtig. Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die obligatorische Schulzeit. Der Besuch des Kindergartens dauert zwei Jahre. Die Kinder werden in ihrer Entwicklung nach Zielen des Lehrplans ganzheitlich begleitet, unterstützt und gefördert. Es gelten dieselben Rechte und Pflichten wie in der Volksschule. Ein Flyer zum Kindergarten ist auf der Schulverwaltung erhältlich. Zudem findet jährlich im Januar (Kalenderwoche 3) die Kindergarten- und Schuleintrittsausstellung statt. Siehe: Verschiebung Kindergarteneintritt (Rückstellung) Aufgrund ihrer Beobachtungen und unter Berücksichtigung der relevanten Kriterien beurteilt die Kindergartenlehrperson die Schulfähigkeit und wird die Eltern frühzeitig über die weitere Schullaufbahn ihres Kindes informieren. Detaillierte Informationen sind auf dem Kindergarten-Flyer ersichtlich: www.schulen-frauenfeld.ch

    Kindergarten (Flyer)
  • Kindergarten- und Schuleintrittsausstellung

    Anlässlich der Kindergarten- und Schuleintrittsausstellung haben die Eltern die Möglichkeit, mit ihren Kindern zusammen einen Einblick in die Welt des Kindergartens und der Schule zu erhalten. Während der jeweils vier Tage dauernden Ausstellung sind verschiedene Fachpersonen anwesend, die gerne Auskunft geben.

  • Kopfläuse

    Falls in einer Schulanlage Kopfläuse auftreten, wird ein spezielles Merkblatt abgegeben, in welchem die Eltern aufgefordert werden, die Haare ihres Kindes zu kontrollieren. Sollte es zu mehreren Fällen kommen, informiert die Lehrperson die Schulleitung, welche via Schularzt eine Mitarbeiterin für die Intervention bei Kopflausbefall anfordert. In besonderen Fällen können von Läusen befallene Kinder vom Unterricht dispensiert werden.

  • L
  • Lager

    Während der Mittelstufenzeit werden ein bis zwei Lager durchgeführt. Die Eltern werden frühzeitig über die Durchführung und den finanziellen Elternbeitrag informiert. Die Lagerteilnahme ist obligatorisch.

  • Lehrplan Volksschule Thurgau

    Der Lehrplan für die Volksschule wird vom Kanton erlassen. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, ihren Unterricht entsprechend dem Lehrplan zu planen und zu gestalten. Details sind auf der Homepage der Schulen Frauenfeld: www.schulen-frauenfeld.ch ersichtlich.

  • Leitbild

    Das Leitbild der Schulgemeinde zeigt die strategische Zielausrichtung auf. Die formulierten Leitaussagen sind Grundlage der täglichen Arbeit und gelten als Zielorientierung für die kontinuierliche Schul- und Qualitätsentwicklung. Auf der Schulverwaltung ist ein Flyer erhältlich.

  • Lernzielanpassung

    Werden die Lernziele eines Fachs aufgrund einer Teilleistungsschwäche oder Lernbehinde-rung über einen längeren Zeitraum (mindestens ein Jahr) deutlich nicht erreicht, können Lernzielanpassungen vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Lernziele voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht erreicht werden, unterstützende Massnahmen (verstärkte Individualisierung, Begleitung durch SHP, Logopädie, DaZ, S+F, Hausaufgabenbetreuung etc.) ausgeschöpft sind und die Gründe für eine Repetition nicht gegeben sind. Die Lernzielanpassung wird mit den betroffenen Eltern besprochen, auf einem vorgegebenen Formular schriftlich festgehalten und unterzeichnet.

  • Logopädie

    In der Logopädie wird das Kind zusätzlich zum Klassenunterricht in den sprachlichen Bereichen individuell gefördert. Die Logopädin erfasst die verbalen oder nonverbalen Ausdrucksweisen des Kindes und bietet ihm ein persönliches Lernprogramm an. Über verschiedene Wahrnehmungskanäle (Augen, Gehör, Tastsinn) werden die sprachlichen Leistungen angeregt und erweitert. Je nach Fähigkeit des Kindes können Schwerpunkte gesetzt werden wie Lautbildung, Atemführung, Wortschatz und Wortbedeutung, Satzbau, Betonung und Rhythmus, Sprachverständnis, Lesen und Schreiben. Untersuchungen werden auf Wunsch der Lehrperson oder der Eltern durchgeführt. Die Zuweisung von Therapiestunden bedarf einer Abklärung. Auf der Schulverwaltung ist ein Flyer erhältlich.

    Siehe auch: Förderkonzept
  • M
  • Materialabgabe

    Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler die Lehrmittel und ihr persönliches Schulmaterial. Dieses ist kostenlos, aber sie sind dafür verantwortlich. Verlorengegangenes oder beschädigtes Material muss bezahlt werden.

  • Mediennutzungsvereinbarung

    Die Schule stellt Arbeitsgeräte zur Festigung der Medienkompetenz zur Verfügung. Die Arbeitsgeräte (Computer oder Tablet) und dessen Zubehör sind Eigentum der Schulen Frauenfeld. Die zu unterzeichnende Mediennutzungsvereinbarung regelt den Umgang mit den Arbeitsgeräten und wird von Schülerinnen und Schülern ab der ersten Primarklasse sowie den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Mit der Installation von Office365 an den Schulen Frauenfeld erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse eine aktive Mailadresse lautend auf vorname.nachname@schulen-frauenfeld.ch. Genaue Informationen werden jeweils an den Elternabenden abgegeben, an denen das sogenannte Loginblatt und die dazugehörende Mediennutzungsvereinbarung besprochen und abgegeben werden.

  • Musikalische Grundschulung

    Die Musikalische Grundausbildung MGS ist ein Angebot der Primarschule. Alle Kinder der 1. und 2. Klasse erhalten pro Woche eine Lektion MGS. Diese wird durch eine Lehrperson der Musikschule Frauenfeld erteilt.

  • Musikschule

    Die Musikschule Frauenfeld wird finanziell vom Kanton und freiwillig von der Schulgemeinde Frauenfeld unterstützt. Wenn Kinder von ihrem Angebot Gebrauch machen wollen, melden die Eltern ihr Kind direkt bei der Musikschule an. Die Elternbeiträge werden von der Musikschule direkt erhoben.

  • P
  • Pause

    Die Zeit der Pause verbringen alle Kinder auf dem Pausenplatz. Der Znüni darf nur im Freien verzehrt werden. Ausnahmen werden von der Lehrperson geregelt. Während der Pause darf das Schulhausareal ohne Erlaubnis der Lehrperson nicht verlassen werden. Die Kinder werden während der Pause von Lehrpersonen beaufsichtigt.

  • Prävention

    Siehe Fachstellen

  • Prävention sexuelle Gewalt

    Die Fachstelle Prävita führt zweimal während der Primarschulzeit mit den Schülerinnen und Schülern Workshops zum Thema „Mein Körper gehört mir“ durch.

  • Psychomotorik

    Die Psychomotorik ist ein pädagogisch-therapeutisches Förderangebot, welches sich vorwiegend an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsdefiziten richtet (Einschränkung des individuellen Bewegungsausdrucks, der Handlungskompetenz und der Gestaltung von Beziehungen). Die Zuweisung von Therapiestunden bedarf einer Abklärung. Siehe Förderkonzept

  • Q
  • Qualität

    Die Sicherung und Weiterentwicklung einer hohen Qualität hat an der Primarschule Frauenfeld einen bedeutenden und selbstverständlichen Stellenwert. Qualität bezieht sich auf alle Bereiche der Schule: auf den Unterricht, auf die Leitungs- und Führungsstruktur, auf die Schule als Organisation. Sie zeigt sich im alltäglichen Schulbetrieb wie im Prozess der Weiterentwicklung. Die Qualitätssicherung ist in einem Qualitätsleitbild festgehalten.

  • R
  • Raumreservation

    Die Benützung von Schulräumen der Primar- und Sekundarschule durch Dritte ist bewilligungspflichtig. Es wird unterschieden in Einzelbelegungen und Dauerbelegungen. Gesuche sind der Schulverwaltung einzureichen, die abschliessend entscheidet. Siehe Schulverwaltung Räume der Stadt Frauenfeld: Räumlichkeiten wie die Dreifachhalle Auenfeld, die Festhalle Rüegerholz, den Sportplatz Kleine Allmend und Zivilschutzanlagen usw. können Sie bei der Abteilung Jugend, Sport- und Freizeit der Stadt Frauenfeld reservieren. Informationen zu Räumlichkeiten der Kantonsschule Frauenfeld sind ersichtlich unter: www.kanti-frauenfeld.ch

  • Religionsunterricht

    Der Religionsunterricht wird von den Landeskirchen organisiert und durchgeführt. Er untersteht der Schulhausordnung. Abmeldungen sind direkt an die zuständige Religionslehrperson zu richten.

  • Religiöse Feiertage

    Grundsätzlich bewilligt die Lehrperson Absenzen an religiösen Feiertagen, sofern das freizustellende Kind das Fest gemeinsam mit der Familie begeht. Ein entsprechendes Gesuch muss der Lehrperson jedoch frühzeitig und schriftlich gestellt werden. Es können auch Jokertage eingesetzt werden.

  • Repetition

    Eine Repetition hat zum Ziel, ein Kind entwicklungs- und leistungsmässig in ein passenderes Umfeld zu versetzen, damit es dem Unterricht in der Regelklasse folgen kann. Eine Repetition kann sinnvoll oder gar notwendig sein, wenn der Unterschied in der körperlichen, sozialen oder emotionalen Entwicklung zu den anderen Kindern der gleichen Klasse übermässig ist und schulische Probleme bereitet, oder wenn aufgrund sehr langer Schulausfälle oder ähnlicher Gründe so grosse Lücken entstanden sind, dass sich diese nicht mehr mit vernünftigem Aufwand schliessen lassen. Die Kinder werden in der Regel ohne zusätzliche Förderung in die neuen Klassen integriert.

  • S
  • Schulangebot der Schulen Frauenfeld

    (Wird demnächst noch ergänzt)

  • Schulanlagen (SA)

    Die Primarschulgemeinde Frauenfeld ist in sechs Schulleitungseinheiten aufgeteilt: Erzenholz/Schollenholz, Oberwiesen, Kurzdorf/Ergaten, Spanner/Huben, Langdorf und Herten. Auch die Kindergärten gehören zu diesen Schulleitungseinheiten. Das Heilpädagogische Zentrum wird separat als Sonderschule im Auftrag des Kantons geführt. Die Sekundarschule teilt sich in drei Schulanlagen: SA Reutenen, SA Auen, SA Ost (Felben-Wellhausen)

  • Schulareal

    Das Schulareal umfasst die gesamte Fläche der jeweiligen Schulanlage inklusive Kindergärten. Die Schularealordnung gilt auf dem gesamten Schulareal und auch ausserhalb der Unterrichtszeit. Sie ist auf allen Anlagen ersichtlich. Personen, die gegen die Schularealordnung verstossen, können weggewiesen werden. Während der Schulzeit darf das Schulareal erst 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.

  • Schularzt

    Der Schularzt oder die Schulärztin übernimmt die periodische Gesundheitskontrolle der Schüler und Schülerinnen. Beim Vorliegen von ansteckenden Krankheiten berät er die Schulbehörden und Schulleitungen über notwendige Massnahmen. Er steht für spezielle Fragen der Krankheitsvor-beugung und der Gesundheitserziehung der Schulgemeinde zur Verfügung. Im zweiten Kindergartenjahr und in der vierten Klasse findet je ein schulärztlicher Reihenuntersuch statt. Im achten Schuljahr findet ein Arztuntersuch mit Impfempfehlung an die Eltern und Erziehungsberechtigten statt.

  • Schulbehörde

    Siehe Behörde

  • Schulbesuche

    Besucherinnen und Besucher sind in der Schule jederzeit auch ohne Anmeldung willkommen. Bei Besuch einer ausgewählten Unterrichtslektion ist wegen möglicher Verschiebungen eine Vorankündigung zu empfehlen. Dasselbe gilt für Eltern, die mit der Lehrperson ein Gespräch über ihr Kind führen möchten. Verständlicherweise ist dies während des Unterrichts nicht möglich.

  • Schulbus

    Grundsätzlich achtet die Schule darauf, dass die Kinder den nächstliegenden Kindergarten und das Quartierschulhaus besuchen können und somit auf keinen Transport angewiesen sind. Dies ist jedoch – gerade im Kindergarten – nicht immer möglich. Die Primarschule ist diesfalls verpflichtet, eine Transportmöglichkeit zu organisieren. In der Regel werden die Kinder per Schulbus transportiert. Bei Kapazitätsengpässen werden aber auch andere Verkehrsmittel wie z.B. der Publicar eingesetzt. Kinder, die sich in der Mittelstufe befinden, werden nicht mehr transportiert. Sie nehmen das Velo. Ausnahme sind Mittelstufenkinder ab der 3. Klasse aus Gerlikon. Sie haben die Möglichkeit, das Postauto zu benutzen.

  • Schuleintritt

    In der Regel werden Kinder, welche die zwei Jahre Kindergarten absolviert haben, auf Beginn des neuen Schuljahres in die Schule übertreten. Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert sind, können ein drittes Kindergartenjahr absolvieren oder mit einem Einschulungsjahr in die 1./2. Klasse übertreten. Zum Schuleintritt ist eine Broschüre auf der Schulverwaltung erhältlich. Siehe Kindergarten, Einschulungsjahr, Kindergarten- und Schuleintrittsausstellung

    Schuleintritt (Flyer)
  • Schulhaus

    Die Schülerinnen und Schüler tragen Sorge zu Schulhaus, Einrichtungen und Aussenanlagen und melden Beschädigungen oder Mängel einer Lehrperson oder dem Hauswart. Sie betreten die Schulzimmer grundsätzlich in Finken/Hausschuhen.

  • Schulhausordnung

    Jede Schulanlage hat eine eigene Schulhausordnung. Diese ist den Kindern bekannt und für alle verbindlich. Das Einhalten der Regeln trägt zu einer guten Schulhausatmosphäre bei. Die Lehrperson oder Schulleitung kann genauere Auskunft geben.

  • Schulische Heilpädagogik (SHP)

    Die Lehrpersonen der schulischen Heilpädagogik arbeiten in der Klasse, mit Kleingruppen oder mit einzelnen Kindern. Sie stellen sicher, dass Kinder mit Schulschwierigkeiten oder einseitigen bzw. besonderen Begabungen durch geeignete Massnahmen und/oder Personen gefördert werden. Sie unterstützen und beraten Klassenlehrpersonen und Eltern von Kindern mit Förderbedarf. Für schullaufbahnrelevante Entscheide (Repetition, Einschulungsjahr, Lernzielanpassung, Dispensation Fremdsprache) erstellen sie Entscheidungsgrundlagen für die Schulleitung. Auf der Schulverwaltung ist ein Flyer erhältlich.

    Siehe auch: Förderkonzept
  • Schulleitungen

    Alle Schulanlagen in Frauenfeld werden durch eine Schulleitung geführt. Diesen obliegt die pädagogische und personelle Führung der Schulanlagen. Die Schulleiter sind das Bindeglied zwischen Eltern, Lehrerschaft und Behörde und stehen den Eltern neben den Lehrpersonen als zusätzliche Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Schulpflicht

    Die Schulpflicht dauert 11 Jahre und beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Siehe Volksschulgesetz

  • Schulpsychologie und Logopädie (SPL)

    Die Schulpsychologie und Logopädie des Kantons Thurgau ist eine Abteilung des Amtes für Volksschule und bietet professionelle Beratung bei Kindern mit Schwierigkeiten. In der Regel erfolgt eine Anmeldung durch die Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit der schulischen Heilpädagogin und den Eltern. Die Schulpsychologin/der Schulpsychologe beurteilt den Förderbedarf aufgrund von Gesprächen mit Lehrpersonen, anderen Fachpersonen, den Eltern und dem Kind sowie aufgrund von Unterrichtsbeobachtungen und testdiagnostischen Resultaten. Aufgrund der Resultate werden Unterstützungsmassnahmen vorgeschlagen. Der Entscheid, welche Massnahmen umgesetzt werden können, liegt bei der Schulgemeinde Frauenfeld. Siehe Förderkonzept

  • Schulreisen / Exkursionen

    Jährlich werden Schulreisen und/oder Exkursionen durchgeführt. Die Eltern werden darüber frühzeitig informiert. Sie sind gebeten, ihre Kinder dem Wetter angepasst zu kleiden und ihnen bedarfsgerechte Verpflegung mitzugeben. Es kann sein, dass sie einen kleinen finanziellen Beitrag leisten müssen.

  • Schulsozialarbeit

    Jedes Kind durchläuft verschiedene Entwicklungsstadien. Aussenstehende können deren Auswirkungen nicht immer nachvollziehen; es kann zu Schwierigkeiten kommen. Die Schulsozialarbeit leistet Präventionsarbeit, berät und unterstützt. Sie kann von allen Beteiligten kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Beratungen sind vertraulich; die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht. Auf der Schulverwaltung ist ein Flyer erhältlich. Siehe Förderkonzept

  • Schulverwaltung

    In der Schulverwaltung befinden sich das Schulpräsidium und die Abteilungen Betrieb (Schüleradministration) und Finanzen. Die Verwaltung befindet sich an der St. Gallerstrasse 25 in Frauenfeld, Tel. 052 / 723 27 37. Hier müssen die Kinder nach einem Zu- oder Wegzug an- oder abgemeldet werden. Auch für Auskünfte stehen die Mitarbeitenden der Schulverwaltung gerne zur Verfügung.

  • Schulweg

    Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler den Schulweg aus eigener Kraft – in erster Linie zu Fuss – zurücklegen. Der Schulweg ist für die Kinder eine wichtige Erlebnis- und Lernwelt. Das Kind übernimmt Verantwortung für seine Sicherheit und pflegt viele soziale Kontakte. Die Eltern ermöglichen ihm diese wichtigen Erfahrungen, indem sie es in die Schule führen – nicht fahren! –, bis es den Weg selbständig zurücklegen kann. Schülerinnen und Schüler, die weiter als einen Kilometer Luftlinie von der Schule entfernt wohnen, dürfen mit einer Bewilligung der Schulleitung ab der 4. Klasse das Velo benutzen. Kinder, die den Schulweg mit dem Velo absolvieren dürfen, haben während des ganzen Schuljahres obligatorisch den Velohelm und die Leuchtweste zu tragen. Sollten sich die Kinder nicht an diese Regeln halten, ist der Schulweg zu Fuss zurückzulegen. Kinder sollen zur Pünktlichkeit erzogen werden. Die Eltern sollen sie auch dazu anhalten, den Heimweg in einem von ihnen festgelegten Zeitrahmen zurückzulegen. Sollte sich ein Kind nach der Schule verspäten, können sich die Eltern an die Lehrperson und im Notfall an die Polizei wenden. Siehe Verkehrssicherheit

  • Schulzahnarzt

    Die Schulzahnpraxen Frauenfeld gewährleisten die Mundgesundheit der Schüler/-innen von Frauenfeld und den umliegenden Schulgemeinden durch jährliche Untersuche in den Schulzahnpraxen und 4 – 6mal jährlich Prophylaxeunterricht in den Schulklassen durch die Schulzahnpflegeinstruktorinnen. Prophylaxe und Reihenuntersuch werden von der Primarschulgemeinde finanziert. Notwendige Behandlungen und einfache Zahnstellungskorrekturen werden auf Wunsch der Eltern durchgeführt. Diese Kosten sind von den Eltern zu tragen. Die zuständige Schulzahnpraxis für die jeweilige Schulanlage ist auf der Webseite der Schulen Frauenfeld zu finden. Falls die Eltern ihr Kind nicht durch den Schulzahnarzt untersuchen lassen möchten, können sie bei der Klassenlehrperson die Zahnkarte beziehen. Sie können den Untersuch auf eigene Kosten bei einem privaten Zahnarzt durchführen. Dieser trägt das Ergebnis in die Zahnkarte des Kindes ein. Diese ist im Anschluss wieder der Klassenlehrperson abzugeben.

  • Schwimmunterricht

    Die Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Primarklasse erhalten im Frauenfelder Hallen- und Freibad Schwimmunterricht. Erklärtes Ziel ist es, dass die Frauenfelder Kinder flächendeckend in der Primarschule das Schwimmen erlernen. Dieser Unterricht findet im Rahmen des Sportunterrichts statt und ist für alle Kinder obligatorisch.

  • Sonderpädagogische Massnahmen

    Treten während der Schullaufbahn eines Kindes Schwierigkeiten auf, kann es im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten innerhalb der Schulgemeinde gefördert werden. Siehe Förderkonzept

  • Sonderschulangebote

    Im Kanton Thurgau stehen verschiedene Angebote für Kinder mit besonderen Bedürfnissen zur Verfügung.

    Sonderschulen im Kanton Thurgau
  • Sonderschulbedürftigkeit

    Reichen für ein Kind alle Unterstützungsmassnahmen der öffentlichen Schule nicht, wird durch die SPL (Schulpsychologie und Logopädie) eine Abklärung durchgeführt. Wird dabei eine Sonderschulbedürftigkeit festgestellt, kann das Kind in eine andere Institution übertreten oder den Unterricht mit einer integrierten Sonderschulung (InS) in einer Regelklasse besuchen. Die Primarschulgemeinde Frauenfeld ist grundsätzlich bereit, die InS eines Kindes fallbezogen zu prüfen. Kinder mit ausgewiesener Sonderschulbedürftigkeit können integrativ in Regelklassen unterrichtet werden, wenn die Zustimmung der drei Partner Eltern, Schulbehörde und Kanton vorliegt. Ein Anrecht auf eine InS besteht nicht.

    Siehe auch: Sonderschulangebote
  • Stundenpläne

    Die Stundenpläne für das jeweilige neue Schuljahr werden in der Regel am Besuchstag in der Kalenderwoche 24 abgegeben. Die Lehrpersonen bemühen sich, einen sinnvollen, den Gegebenheiten entsprechenden Stundenplan zu erstellen. Dieser ist von verschiedenen internen und externen Stellen abhängig. Auf Wünsche und Änderungsvorschläge der Eltern kann leider nicht eingegangen werden. Siehe Blockzeiten

  • Stütz- und Förderunterricht (S+F)

    Kinder mit grösseren Schwierigkeiten in Teilbereichen werden in Absprache zwischen Lehrperson und schulischem Heilpädagogen einer Stütz- und Förderlehrperson (S+F) zugewiesen. Die S+F-Lehrperson arbeitet sowohl integrativ als auch separativ mit einzelnen oder mehreren Kindern an bestimmten Aufgabengebieten.

  • T
  • Tagesschulangebot Frauenfeld (TAF)

    Die Primarschulgemeinde und die Stadt Frauenfeld bieten in den Schulanlagen Oberwiesen, Langdorf und Huben für Kindergarten- und Primarschulkinder familienergänzende Kinderbetreuung an. Sie steht den Kindern offen, die in diesen Schulanlagen unterrichtet werden. Dazu stellt die Primarschulgemeinde geeignete Räume mit einer Küche zur Verfügung. Pädagogisch ausgebildete Personen betreuen die Kinder während der Randzeiten und über Mittag. Während zehn Ferienwochen gibt es zudem eine Ferienbetreuung. Das Angebot ist freiwillig und kostenpflichtig. Transporte ins TAF oder vom TAF weg werden nicht angeboten. Weitere Tagesschulangebote sind geplant. Infos unter www.schulen-frauenfeld.ch > Schulverwaltung > Tagesschulangebot

    Siehe auch: Kinderbetreuung (Kinderhort, Kita) |
  • Telefonkette

    Bei speziellen Anlässen wird die Telefonkette gestartet. Die Eltern sollen die erhaltene Nachricht umgehend und klar weiterleiten. Gelingt es nicht, die nächststehende Familie auf der Telefonketten-Liste zu erreichen, wird die übernächste Familie angerufen, damit die Mitteilung möglichst schnell weitergeleitet wird. Die Eltern sind gebeten, die übersprungene Familie in diesem Fall später zu informieren.

  • Trainingsraum

    Im Rahmen des Förderkonzepts haben die Schulanlagen die Möglichkeit, einen Trainings-raum einzurichten. Dort arbeiten verhaltensauffällige Kinder, die den Unterricht wiederholt und massiv stören, in einem geschützten Rahmen am Unterrichtsstoff der Stammklasse. Gleichzeitig ermöglicht dies der Stammklasse, in einem ungestörten Rahmen zu lernen und zu arbeiten. Gemeinsam mit der Trainingsraumleitung reflektieren die Kinder ihr Verhalten in der Stammklasse mit geeigneten Methoden und planen eine möglichst nachhaltige Verbesse-rung ihrer sozialen Kompetenz sowie ihres Lern- und Arbeitsverhaltens. Der Trainingsraum ist eine temporäre Massnahme für Kinder der 1. bis 6. Klasse. Die Eltern werden informiert, wenn ihr Kind den Trainingsraum besuchen musste.

  • Transport

    Siehe Schulbus

  • Turnhalle

    Während der Turnstunden in der Turnhalle tragen die Kinder Turnschuhe oder Geräteschuhe mit nicht abfärbenden Sohlen. Kindergarten- und Unterstufenkinder dürfen auch mit Noppensocken turnen. Aus hygienischen Gründen darf nicht barfuss geturnt werden.

  • Ü
  • Übertritt in die Sekundarschule

    Aufgrund relevanter Kriterien und persönlicher Beobachtungen nimmt die Klassenlehrperson der 6. Klasse die Einstufung der Schülerinnen und Schüler in die Stammklasse G (grundlegende Ansprüche) oder E (erweiterte Ansprüche) der Sekundarschule vor. Sie wählt auch das passende Mathematik-, Englisch- und Französischniveau: g (grundlegend), m (mittel) oder e (erweitert). Anlässlich eines Übertrittsgesprächs werden die Eltern über die Einteilungsempfehlung orientiert. Es ist auch ein Übertritt in die Sekundarschule K (Kleinklasse) möglich. Falls Eltern mit der Einstufungsempfehlung nicht einverstanden sind, hat das Kind die Möglichkeit, an der koordinierten Aufnahmeprüfung des Kantons teilzunehmen. Hierbei kann es eine Prüfung zur Einteilung in die Stammklasse und/oder eine Prüfung zur Einteilung in einem oder mehreren Fächern ablegen. Die Publikation der Prüfung erfolgt in der Zeitung. In der Regel werden die Eltern auch von der Lehrperson der 6. Klasse darüber informiert.

  • U
  • Unterrichtsassistenz

    Siehe Förderkonzept Unterrichtsassistenzen unterstützen die Kinder und Klassenlehrpersonen im Unterricht. Sie können ausgebildete Lehrpersonen, Praktikanten oder erwachsene Personen mit anderen Ausbildungen sein.

  • Unterrichtszeiten

    Die Unterrichtszeiten werden durch die Schulbehörde festgelegt und sind für alle Beteiligten verbindlich. Über Abweichungen werden die Eltern frühzeitig durch die Lehrperson oder die Schulleitung informiert. Siehe Blockzeiten

  • Unterstützungsmassnahmen

    Siehe Förderkonzept

  • Urlaubsgesuche

    In der Regel werden folgende Gesuche bewilligt: - Besondere Familienanlässe wie Hochzeiten, spezielle Geburtstagsfeiern, Taufen, Beerdigungen etc. - kulturelle oder sportliche Anlässe als aktive/r Teilnehmer/in Keine Bewilligungen werden erteilt für: - Ferienverlängerungen jeglicher Art - Vereinsausflüge - Ausstellungsbesuche - kulturelle oder sportliche Anlässe als Zuschauer Kompetenzen - Urlaubsgesuche bis zu einem Tag, ausgenommen vor oder nach den Ferien, können von der Klassenlehrperson bewilligt werden. - Längere Urlaubsgesuche müssen frühzeitig in schriftlicher Form bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Verantwortung zur Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern. Die notwendigen Informationen erteilt die Lehrperson. Siehe Gesuche

  • V
  • Velobenützung und Benützung von fahrzeugähnlichen Geräten

    Sofern die Distanz zwischen Wohnort und Schulort mehr als einen Kilometer (Luftlinie) beträgt, toleriert die Schulgemeinde die Benützung von Fahrrädern und fahrzeugähnlichen Geräten. Es sind jedoch zwingend Velohelm und Leuchtweste zu tragen. Während der Schulzeit stellt die Schulgemeinde für diese Fahrräder oder fahrzeugähnlichen Geräte einen Abstellplatz zur Verfügung. Die Schule haftet für keinerlei Schäden. Das Benützen der Fahrräder auf dem Schulareal ist nicht erlaubt. Fahrzeugähnliche Geräte wie Inlineskates, Kickboards etc. dürfen ausserhalb der ordentlichen Schulzeit auf dem Aussenareal benützt werden, sofern dies die Schularealordnung zulässt (Pausen fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung). Anderslautende Weisungen kann die Lehrperson bei der Durchführung von Exkursionen, Schwimmbadbesuchen, Sportanlässen etc. erlassen. Die Schulleitung kann in Ausnahmefällen die Benützung von Fahrrädern oder fahrzeugähnlichen Geräten erlauben.

  • Verkehrssicherheit

    Zwischen den Herbst- und Frühlingsferien ist das Tragen der Leuchtwesten für alle Kindergartenkinder und alle Schüler/-innen der 1. bis 6. Klasse obligatorisch. Die Kindergartenkinder und Erst-und Zweitklässler müssen zwischen den Frühlingsferien und Herbstferien auf dem Schulweg stets den reflektierenden Schultergürtel tragen. Im Kindergarten findet jährlich der Verkehrsunterricht durch einen Polizisten statt; in der Primarschule ist das alle zwei Jahre der Fall. Die Benützung von Velos auf dem Weg zur Schule ist unter dem Stichwort „Schulweg“ geregelt. Siehe Schulweg

  • Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Schüler

    Die Kinder bzw. ihre Eltern sind für Kleidungsstücke, Brillen und Gebrauchsutensilien (inkl. Velos) selbst verantwortlich. Entsprechend haftet die Schulgemeinde nicht bei Verlust oder Diebstahl sowie Beschädigung der dem Kind gehörenden Kleidungsstücke, Brillen oder anderer Gebrauchsgegenstände. Siehe Beschädigung

  • Verschiebung Kindergarteneintritt (Rückstellung)

    Falls Eltern der Meinung sind, dass ihr Kind noch nicht bereit für den Kindergarteneintritt ist, können sie bis zum 31. März schriftlich eine Verschiebungserklärung ausfüllen. Diese wird ihnen mit dem Kindergartenanmeldeformular zugestellt. Der Kindergarten dauert auch bei Verschiebung zwei Jahre.

  • Versicherungen

    Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes sind Sache der Eltern.

  • Vikariate

    Vikarinnen, Vikare, Springerinnen oder Springer sind Stellvertretungen für Lehrpersonen bei Absenzen wie Krankheit, Hospitation, Urlaub, Unfall, Militärdienst etc.

  • Volksschulgesetz

    Siehe www.rechtsbuch.tg.ch (Punkt 4: Schule – Wissenschaft – Kultur)

  • W
  • Wohnortwechsel / Wegzug

    Im Interesse der Aktualität von Klassen- und Schülerlisten sind Eltern gebeten, Änderungen der Adresse oder Telefonnummer innert 14 Tagen der Lehrperson mitzuteilen. Steht ein Wohnortwechsel bevor, soll die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig, spätestens aber vier Wochen vor dem Umzug, darüber informiert werden. So kann unter anderem der Abschluss an der Primarschulgemeinde Frauenfeld sorgfältig geplant und realisiert werden, und die Klassenlehrperson kann die zukünftige Lehrperson des Kindes rechtzeitig kontaktieren.

  • Z
  • Zeugnisse

    Am Ende des Schuljahres erhalten alle Kinder der 1. bis 6. Klasse ein Jahreszeugnis. Ab der 3. Klasse werden nicht nur Aussagen zur Selbst- und Sozialkompetenz gemacht, sondern die Kinder erhalten in den einzelnen Fächern auch Noten. Zusätzlich erfolgt einmal im Jahr ein Standortgespräch, in der 6. Klasse ein Übertrittsgespräch. Siehe Gespräche

  • Zukunftstag

    Am nationalen Zukunftstag können Kinder ab der 5. Klasse teilnehmen. Sie können Bezugspersonen an den Arbeitsplatz begleiten, um so einen Einblick in deren Tätigkeit zu erhalten.

  • Zusammenarbeit Schule und Eltern

    Grundsätzlich wird das Zusammenwirken von Schule und Elternhaus im § 21 des Volksschulgesetzes geregelt. Eine enge und gute Zusammenarbeit ist im Interesse aller Beteiligter, vor allem der Schülerinnen und Schüler. Art und Weise der Intensität der Zusammenarbeit obliegt den Eltern und der Lehrerschaft der jeweiligen Schulanlage.