Schulen Frauenfeld

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Velobenützung und andere Fahrzeuge

Die Benützung von Fahrrädern und fahrzeugähnlichen Geräten ist für den Schulweg gestattet. Es wird jedoch empfohlen Velohelm und Leuchtweste zu tragen. Während der Schulzeit stellt die Schulgemeinde für diese Fahrräder oder fahrzeugähnlichen Geräte einen Abstellplatz zur Verfügung. Die Schule haftet für keinerlei Schäden. Das Benützen der Fahrräder auf dem Schulareal ist nicht erlaubt. Anderslautende Weisungen, beispielsweise die Benützung von Mofas und E-Bikes, wird durch die einzelnen Schulanlagen geregelt.

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