Individuelle Lernzielanpassungen in einem oder mehreren Fächern können vorgenommen werden bei Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten, die trotz intensiver zusätzlicher Förderung die Lernziele der Klasse über einen längeren Zeitraum (mind. 1 Jahr) nicht erreichen.
Lernzielanpassungen werden anhand der Richtlinien des Kantons „Handreichung zum Thema Lernzielanpassungen“ angewendet.