Die Benützung von Schulräumen durch Dritte ist bewilligungspflichtig.
Es wird unterschieden in Einzelbelegungen und Dauerbelegungen.
Gesuche sind der Schulverwaltung einzureichen.
Beratung
Sie wünschen Beratung? Folgende Mitarbeiterin der Schulverwaltung hilft Ihnen gerne: