Mitglieder der Schulbehörde
Die Schulbehörde zählt
11 Mitglieder. Sechs Behördemitglieder wählen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die restlichen fünf Personen werden durch die im Einzugsgebiet der Sekundarschulgemeinde liegenden Primarschulgemeinden delegiert. An den Sitzungen nehmen eine Vertretung der Lehrpersonen, die Schulleitungen der Schulanlagen sowie die Abteilungsleiter Betrieb und Finanzen mit beratender Stimme teil.
Aufgaben der Schulbehörde
Die Schulbehörde ist verantwortlich für die politisch-strategischen Aufgaben der gesamten Schulorganisation und vollzieht die Gesetze, Reglemente und Gemeindebeschlüsse. Sie legt im Rahmen der kantonalen Vorgaben das Angebot und die Organisation der Schule fest. Dazu setzt die Schulbehörde
Kommissionen, Ressorts und Delegationen ein. Die Organisationsstruktur ist im
Organigramm festgelegt.
Die Schulbehörde entscheidet über Leitbilder, Schulprogramme, Qualitätsentwicklung und über deren Rahmenbedingungen. Je nach Organisationsstatuten können die operativen Führungsaufgaben an Schulleitungen delegiert werden.