Schulräume der Frauenfelder Schulen
Die Benützung von Schulräumen durch Dritte ist bewilligungspflichtig.
Es wird unterschieden in Einzelbelegungen und Dauerbelegungen.
Gesuche sind der Schulverwaltung einzureichen.
Raumbelegungsplan
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Gebührentarif / Benützungsbedingungen
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Sporthallen und Sportplätze
Beratung
Beratung
Sie wünschen Beratung? Folgende Mitarbeiterin der Schulverwaltung hilft Ihnen gerne: