Einteilungen
Die Einteilungen in die Schulanlagen werden von den zuständigen Schulleitungen vorgenommen. Die Schüler und Schülerinnen werden vornehmlich nach geographischer Lage zugeteilt. Die Grenzen können sich jährlich verschieben. Es besteht keine Wahlfreiheit für die Erziehungsbe-rechtigten. Die Kompetenz für die Einteilung in die verschiedenen Schulanlagen liegt abschliessend bei der Schulbehörde.
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