Disziplinarmassnahmen
Bei Nichteinhalten der Schulordnung kommen verschiedene Massnahmen zum Tragen. Folgende Auflistung zeigt die Massnahmenstufen, welche bei Regelverstössen oder Fehlverhalten zur Anwendung kommen können: - Ermahnung durch die Lehrperson - Sanktion durch die Lehrperson und gegebenenfalls Mitteilung an Klassenlehrperson sowie Eltern - Sanktion und Mitteilung an die Schulleitung - Gespräch mit der Lehrperson und/oder der Schulleitung - Schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung - Schulausschluss für bestimmte Zeit durch die Schulleitung - weitere Massnahmen (z.B. Einbezug von Fachstellen, Gefährdungsmeldung bei der KESB, Krisenintervention) bleiben vorbehalten - Antrag durch Schulleitung an die Schulbehörde auf Versetzung in eine andere Schulanlage oder vorzeitigen Schulausschluss