Beschädigung fremden Eigentums
Beschädigen Kinder fremdes Eigentum oder verletzen sie eine Mitschülerin oder einen Mitschüler, können die Eltern für den entstandenen Schaden oder die finanziellen Folgen bei einer Körperverletzung haftbar gemacht werden. Die Schule empfiehlt den Eltern dafür den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Siehe auch:
Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Schulen
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