Absenzen
Sind Schülerinnen und Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert, teilen die Eltern dies der Schule möglichst frühzeitig per Escola-App mit, das heisst vor Beginn des Unterrichts. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen von Schülerinnen und Schülern nehmen die Lehrperson oder die Schulleitung mit den Eltern baldmöglichst Kontakt auf. Unentschuldigte und unentschuldbare Absenzen werden geahndet. Der Unterricht findet in der Regel immer statt, auch wenn eine Lehrperson krank ist. Die Beschulung wird, wenn immer möglich durch eine Stellvertretung sichergestellt. Weiterführende Informationen und Bedingungen können auch dem Reglement „Absenzenwesen“ auf der Webseite der Schulen Frauenfeld www.schulen-frauenfeld.ch entnommen werden.
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