FAQ
Grundsätzlich werden die schulärztlichen Untersuchungen vom Schularzt durchgeführt. Eltern können diese Untersuchungen auch von einem Arzt oder einer Ärztin ihrer Wahl durchführen und in der schulärztlichen Untersuchungskarte bestätigen lassen. Individuelle Untersuchungen durch den Privatarzt oder die Privatärztin gehen nicht zu Lasten der Schule; die Untersuchung vor dem Schuleintritt ist eine Pflichtleistung der Krankenversicherung.
Bei einem Verdacht eines Lausbefalls haben die gesetzlichen Vertreter die Klassenlehrpersonen unverzüglich zu informieren. Bei einem Lausbefall wird eine Fachperson durch die Schulgemeinde organisiert, welche über die notwendigen Schritte informiert.
